Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag

 der Internationaler Natur- und Klimaschutz gemeinnützige UG haftungsbeschränkt

  1. Firma; Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet Reginold Brooks Stiftung Schütze unsere Natur – internationaler Natur- und Klimaschutz gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  2. Sitz der Gesellschaft ist Weimar.
  3. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des internationalen Natur- und Klima- schutz, der Entwicklungshilfe, des Gesundheitswesens und der Völkerverständigung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    1. Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch Mitwirken (z.B. durch Initiierung, Organisation, Mitveranstaltung, finanzielle Förderung) bei
      • der Errichtung von Naturschutzgebieten,
      • der Durchführung von Renaturierungsprojekten,
      • der Förderung und Umsetzung von internationalen Klimaschutzprojekten, die dem Erhalt und der Entwicklung von Natur und Umwelt dienen,
      • der Durchführung von Umweltbildung und Naturerziehung; Unterricht zum Thema Klima-, Umwelt- und Naturschutz,
      • der Durchführung von Forschungsprojekten zum Thema Müllbeseitigung und –recycling speziell im Bereich Südamerika,
      • der Unterstützung von Maßnahmen der alternativen Energienutzung und erzeugung, die zur Erreichung internationaler Klimaschutzziele beitragen,
      • Mithilfe im medizinischen Bereich zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Menschen
      • sowie der Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen der Entwicklungshilfe.
    2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
    3. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werde. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
    4. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
    5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.